1. Über die Nachhaltigkeitsanforderungen zur Ethik, Verhalten, Arbeitsschutz


1.1.Ziel und Zweck
Das Dokument legt Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten der AVE Audio Visual Equipment GmbH fest.


1.2.Anwendungsbereich
Lieferanten der AVE Audio Visual Equipment GmbH

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2. Allgemeine Grundsätze


2.1. Lieferkette
Das Unternehmen erwartet von seinen Lieferanten die Beachtung der Leitwerte des Verhaltenskodex,
unterstützt sie hierbei bestmöglich und fordert sie auf, Gleiches in ihren Lieferantenketten zu tun.


2.2. Gesetzeskonformität
Die Liefernaten beachten die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen es tätig ist. Dies
gilt ausdrücklich auch für die Vorschriften des nationalen, europäischen und internationalen Rechts, sowie
für Embargo-, Zoll – und Exportkontrollbestimmungen.

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3. Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten


3.1. Wettbewerbs- und Kartellrecht
Der Lieferant achtet die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und trifft keine Absprachen, die den
Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.
Mitarbeiter des Lieferanten sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Verboten ist
insbesondere jede Absprache, aber auch jede abgestimmte Verhaltensweise mit Wettbewerbern zu
folgenden Themen:

      • Preise und Preisbestandteile
      • Konditionen
      • Kunden
      • Liefergebiete
      • Quoten und Kapazitäten
      • verabredete Marktaustritte
      • Abstimmung über geplante Innovationen
      • Boykotte

    3.2. Korruption

    Der Lieferant wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeidet
    Vorgehensweisen die den Anschein haben könnten durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf
    geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen.


    Der Lieferant darf keine unerlaubten private Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewähren oder
    annehmen, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen.


    Der Lieferant ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens
    von Korruption oder Wirtschaftskriminalität Rat bzw. Hilfe einzuholen.

    3.3. Geldwäsche
    Der Lieferant duldet keine Geldwäsche, er ist zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung
    verpflichtet.


    3.4. Steuer- Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
    Von seinen Lieferanten erwartet die AVE Audio Visual Equipmen GmbH eine qualifizierte und termingerechte
    Bereitstellung der Ausfuhr- kontroll- und Außenhandelsdaten sowie die Implementierung ausreichender
    Standards zur Sicherheit in der Lieferkette im Rahmen von globalen Zollsicherheitsprogrammen.

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    4. Umgang mit Informationen


    Hier gilt die AVE Audio Visual Equipment GmbH Sicherheitsrichtlinie, das AVE Verfahren zur Verarbeitung von
    Informationssicherheitsereignisse, Geheimhaltungsvereinbarung etc., als Maßstab.
    Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen haben sich an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen
    Buchführung bzw. der DSGVO auszurichten und stets vollständig und korrekt zu sein.

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    5. Soziale und Ökonomische Verantwortung


    5.1. Soziale Verantwortung, Kinderarbeit, Sklaverei, Diskriminierung, Chancengleichheit
    Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung
    und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg.


    Der Lieferant respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. In diesem
    Zusammenhang fordern wir von unseren Lieferanten, zu vermeiden, dass wir Produkte aus Konfliktregionen
    enthalten.


    Die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit in jeder Form werden eingehalten.
    Diskriminierung von Mitarbeitern und Dritten wird nicht geduldet. Das Unternehmen tritt einer nicht
    akzeptablen Behandlung von Mitarbeitern, insbesondere sexuellen oder verbalen Belästigungen,
    entschieden entgegen.


    Das Unternehmen fördert die Chancengleichheit ihrer Mitarbeiter.

    5.2. Arbeitnehmerrechte, Arbeitssicherheit


    Die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit der Beschäftigten wird, soweit nach den nationalen Bestimmungen
    rechtlich zulässig, anerkannt. Der Lieferant beachtet die geltenden nationalen Gesetze und Arbeitsnormen
    hinsichtlich angemessener Entlohnung und maximaler Arbeitszeit.


    Dies schließt selbstverständlich auch die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung
    eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland mit ein. Das Unternehmen sorgt insgesamt für faire
    Arbeitsbedingungen.


    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Rahmen der nationalen Bestimmungen
    gewährleistet.


    5.3. Umwelt- und Klimaschutz


    Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Unternehmensziele.
    Sowohl bei unseren Dienstleistungen als auch beim Betrieb von Anlagen achten wir darauf, dass alle hiervon
    ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima so gering wir möglich gehalten werden und
    unsere Dienstleistungen einen positiven Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz bei unseren Kunden leisten.

    Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch
    sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

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    6. Einhaltung des Nachhaltigkeitsanforderungen


    6.1. Kommunikation
    Der Lieferant macht seine Mitarbeiter mit den in dieser Nachhaltigkeitsanforderung geregelten Inhalten
    vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen.


    6.2. Richtlinien und Prozesse


    Die in dieser Nachhaltigkeitsanforderung niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil der
    Beauftragung des Lieferanten und ist daher unbedingt einzuhalten.

    Der Lieferant leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die in dieser Nachhaltigkeitsanforderung enthaltenen
    Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und
    Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.